- Es ist eine Jahresgebühr von 40€ pro interessierter Gruppe zu zahlen
- inkludiert ist sämtliche Musik im Rahmen von Theateraufführungen bzw. Bühnenwerken mit musikalischen Einspielungen, also inkl. Zwischenakt- und Pausenmusik.
- Die Vereinbarung gilt für Veranstaltungen in ganz Österreich, ist also nicht auf nur ein Bundesland beschränkt.
- Die Vereinbarung gilt unabhängig vom Eintrittspreis und den Zuschauerzahlen
- Veranstaltungen (= Theateraufführungen) müssen nicht mehr gemeldet werden
Es können jederzeit unterjährig neue Mitglieder in den Rahmenvertrag aufgenommen werden, d.h. auch neue Mitglieder, die z.B. erst in der Mitte des Jahres zu uns stoßen, können ebenfalls im Laufenden Jahr von dem Rahmenvertrag profitieren.
Diese Vereinbarung gilt lediglich für Theateraufführungen bzw. Bühnenwerke mit musikalischen Einspielungen -->
Mit der Pauschale ist die Verwendung von Einlagenmusik (= musikalische Einspielungen, die im Stück selbst eingebettet sind) und Zwischenaktmusik (musikalische Einlagen die nicht direkt zum Theaterstück gehören, sondern als Übergang z.B. beim Wechsel des Bühnenbilds verwendet werden) in Bühnenwerken abgegolten. Die Musiknutzung vor oder nach der Veranstaltung (z.B. Beschallung beim Einlass/Auslass) ist nicht inbegriffen und ist gesondert bei der AKM anzumelden.
Andere Veranstaltungen wie z.B. Tanztheater, Konzerte, Kabaretts, Faschingssitzungen, Lesungen, Sportveranstaltungen, Filmvorführungen, Disco-Party, Ball-Veranstaltungen o.ä., bei denen Musik zur Aufführung gelangt, fallen nicht in diese Pauschale, sie erhalten aufgrund unserer Basis.Kultur.Wien-Mitgliedschaft einen 45% Rabatt auf den Normtarif - diese Veranstaltungen müssen allerdings der AKM vorab gemeldet werden, unter Nennung der gespielten Titel inkl. Abspieldauer, die Abrechnung erfolgt im Nachgang auf Basis der Bruttoeinnahmen --> hier findet ihr den Leifaden für das Online-Kundenportal. Hier muss unter "Dach/Fachverband" --> Basis.Kultur.Wien angegeben werden.
Das Pauschalentgelt von 40€ ist wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten harmonisierten Verbraucherpreisindex der Verbraucherpreise (VPI) 2015; Vergleichsmonat ist der 1. September 2023. Das Pauschalentgelt wird dem Index alle zwei Jahre angepasst, und zwar erstmals zum 1. Jänner 2026.
Wir bitten Mitglieder, die sich für den AKM-Rahmenvertrag entschieden haben und zu einem späteren Zeitpunkt beschließen, aus dem Rahmenvertrag auszuscheiden, um Bekanntgabe dieses Ausstieges bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres, damit wir die AKM Fristgericht darüber informieren können.